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   VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21   

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VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21 (https://dejure.org/2021,74222)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2021 - A 19 K 2736/21 (https://dejure.org/2021,74222)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2021 - A 19 K 2736/21 (https://dejure.org/2021,74222)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    VwGO, § 80 Abs 5; AsylG, § 34a Abs 1; EUV 604/2013, Art 23; EUV 604/2013, Art 25; EUV 604/2013, Art 18 Abs 1; EUV 604/2013, Art 20 Abs 5; AsylG, § 34a Abs 2; EUV 604/2013, Art 3 Ab... s 2; EUGrdRCh, Art 4; EUV 604/2013, Art 17 Abs 1; GG, Art 6; MRK, Art 8; GG, Art 2; EUGrdRCh, Art 7; EUGrdRCh, Art 24; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2; MRK, Art 3; AufenthG 2004, § 11 Abs 3
    Afghanistan: Dublin Rumänien: Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Keine systemischen Schwachstellen; Keine Selbsteintrittsverpflichtung wegen humanitären Gründen oder familiärer Situation; Keine inlands- oder zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Einreise- ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 57/15

    Anwendbarkeit der Dublin II Verordnung bei Flüchtlingsanerkennung, bei weiterem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Im Hinblick auf den Vor trag des Antragstellers, in der Bundesrepublik lebe seine Ehefrau, sind die Anforde rungen betreffend die Pflicht zum Selbsteintritt aus dem unionsrechtlichen Grundrecht zum Schutz von Ehe und Familie respektive zur Wahrung der Familieneinheit (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2015 - A 11 S 57/15 -, Rn. 44, juris) bereits deshalb nicht erfüllt, weil er die behauptete Eheschließung schon nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat.

    Mit dem Instrumentarium des Selbsteintritts unter familiären Gesichtspunkten kann und gegebenenfalls muss den verfassungs rechtlichen Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, den unionsrechtlichen Gewähr leistungen nach Art. 7 und Art. 24 Abs. 3 GRCh sowie den völkerrechtlichen Vorgaben nach Art. 8 EMRK zwar entsprochen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2015 - A 11 S 57/15 -, Rn. 44, juris), wobei das Familiengrundrecht nach Art. 6 Abs. 1 GG generell den Schutz spezifisch familiärer Bindungen bezweckt, wie sie auch zwischen erwachsenen Familienmitgliedern und auch über mehrere Genera tionen hinweg zwischen den Mitgliedern einer Großfamilie bestehen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 -, BVerfGE 136, 382-394, Rn. 22).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Denn es liegen unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens (vgl. hierzu insbesondere: EuGH, Urteil vom 19.03.2019 - C-163/17 ) und der aktuellen Erkenntnislage keine durchgreifenden Anhaltspunkte respektive keine we sentlichen Gründe für die Annahme vor, dass das Asylverfahren und die Aufnahme bedingungen in Rumänien unter systemischen Schwachstellen leiden würden, die eine Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 der GRCh mit sich brächten.
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Mit dem Instrumentarium des Selbsteintritts unter familiären Gesichtspunkten kann und gegebenenfalls muss den verfassungs rechtlichen Anforderungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG, den unionsrechtlichen Gewähr leistungen nach Art. 7 und Art. 24 Abs. 3 GRCh sowie den völkerrechtlichen Vorgaben nach Art. 8 EMRK zwar entsprochen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 2015 - A 11 S 57/15 -, Rn. 44, juris), wobei das Familiengrundrecht nach Art. 6 Abs. 1 GG generell den Schutz spezifisch familiärer Bindungen bezweckt, wie sie auch zwischen erwachsenen Familienmitgliedern und auch über mehrere Genera tionen hinweg zwischen den Mitgliedern einer Großfamilie bestehen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 BvR 2926/13 -, BVerfGE 136, 382-394, Rn. 22).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    c) Des Weiteren liegen außergewöhnliche humanitäre Gründe, die eine Selbsteintritts verpflichtung der Antragsgegnerin nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO begründen könn ten, nicht vor (vgl. zur Art. 17 Abs. 1 der Dublin-III-VO als Ermessensklausel: EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU -, Rn. 88, juris).
  • BVerwG, 26.05.2016 - 1 C 15.15

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Die Überstellungsfrist beginnt erst mit der Bekanntgabe des ableh nenden Eilbeschlusses erneut zu laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.2016 - 1 C 15.15 - Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Auch die behördliche Anordnung des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots in Nr. 4 des Bescheides, die einen einheitlichen belastenden Verwaltungsakt darstellt (vgl. insbesondere VG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2019 - A 19 K 1718/17 -), begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 und 2 Satz 3 AufenthG vorliegen und die Ermessensentscheidung über die Länge der Frist keine Rechts- oder Ermessensfehler erkennen lässt (vgl. zur Befris tung: BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2018 - A 11 S 241/17

    Gruppenverfolgung der Volkszugehörigen der Hasara in Afghanistan; Sicherheitslage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Auch die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG liegen nicht vor; namentlich gewährt § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG unter dem Gesichtspunkt der extremen Gefahrenlage aus humanitären Gründen kei nen weitergehenden Schutz als § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK (hierzu eingehender: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.01.2018 - A 11 S 241/17 -, juris).
  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 42.20

    Keine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist wegen Flüchtigseins des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Ferner ergibt sich auf der Grundlage von Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin-III-VO keine Zuständigkeit der Antragsgegnerin, weil die dort geregelte Überstellungsfrist von sechs Monaten nicht abgelaufen ist; die in Lauf gesetzte Sechsmonatsfrist wird durch den fristgemäß gestellten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung unterbro chen, Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Dublin-III-VO (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2021 - 1 C 42/20 -, Rn. 23, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.08.2019 - A 19 K 1718/17

    Hinsichtlich des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist allein die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Auch die behördliche Anordnung des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots in Nr. 4 des Bescheides, die einen einheitlichen belastenden Verwaltungsakt darstellt (vgl. insbesondere VG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2019 - A 19 K 1718/17 -), begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 und 2 Satz 3 AufenthG vorliegen und die Ermessensentscheidung über die Länge der Frist keine Rechts- oder Ermessensfehler erkennen lässt (vgl. zur Befris tung: BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27/16 -, juris, Rn. 18 ff.).
  • VG Karlsruhe, 03.03.2021 - A 19 K 406/21

    Dublin-Überstellung nach Rumänien; systemische Schwachstellen im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 01.09.2021 - A 19 K 2736/21
    Der Einzelrichter schließt sich daher - zumal der Antragsteller in Rumänien nach ei genen Angaben angehört worden ist und die Überprüfung seines Asylverfahrens aus weislich des Antwortschreibens der rumänischen Behörden vom 21.07.2021 weiterhin andauert - der hierzu ergangenen Kammerrechtsprechung an, die beim jungen, ge sunden und erwerbsfähigen Antragsteller mit einem nicht abgeschlossenen Asylver fahren in Rumänien nicht davon ausgeht, dass eine Überstellung gegen die Garantien des Art. 4 GRCh verstoßen würde (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 03.03.2021 - A 19 K 406/21 - VG Karlsruhe, Urteil vom 08.07.2021 - A 19 K 6766/18 - VG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2021 - A 19 K 6809/18 - n. v.).
  • VG Karlsruhe, 08.07.2021 - A 19 K 6766/18

    Dublin-Verfahren Rumänien; Behandlung von Rückkehrern als Folgeantragsteller

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